Hygieneplan an der Grundschule Ramelsloh
(Den aktuellen Rahmen-Hygieneplan des Niedersächsischen Kultusministeriums finden sie unter diesem Text als PDF Datei oder link).
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Regeln aufzustellen, die alle Schulbesucher vor ei- ner Infektion schützen. Damit soll ein sicherer Schulbesuch für alle Schulmitglieder er- möglicht werden, dies setzt jedoch ein zwingendes Einhalten der Regeln und Maßnahmen voraus. Dieser Hygieneplan gründet auf dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan für Schulen Version 3.2 vom 22.10.2020.
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch auf dem Wege der Tröpfchenin- fektion übertragbar. Diese erfolgt direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Wichtigste Maßnahmen:
Eine Ausnahme stellt der eingeschränkte Regelbetrieb (Szenario A) dar. Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Eine Kohorten sind bei uns die zwei Klassen eines Jahrgangs.
Zu Personen der anderen Kohorten sowie zwischen Lehrkräften, Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigten der Schule, Erziehungsberechtigten und Besuchern soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Mit einer Mund-Nasenbedeckung könnenTröpfchen, die man beim Sprechen, Husten oder
Niesen ausstößt, aufgefangen werden, somit wird das Infektionsrisiko verringert.
Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasenbedeckung (MNB) in den Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft Gänge, Flure, Versammlungsräume, Pausenhalle usw., ggf. auch das Außengelände. Mitarbeiter tragen MNB immer dann, wenn sie sich aus Gründen der Unterweisung oder Unterstützung dem Kind nähern. Nach Unterrichtsschluss wird die MNB bis zur Schulhofgrenze getragen. Im Schulbus besteht Maskenpflicht.
Im Gebäude, auf den Fluren und Treppen rechts gehen und den Mindestabstand einhalten. Markierungen auf dem Boden weisen auf die Laufrichtung hin. In diesen Bereichen wird eine Mund-Nasenbedeckung getragen.
Im Klassenraum kann die Mund-Nasenbedeckung abgenommen und in einer dafür vorgesehenen Aufbewahrungsbox gelagert werden.
Anschließend werden die Hände mit Seife für 20 -30 Sekunden gewaschen. Zudem bekommt jede Lehrkraft ein Handdesinfektionsmittel. Das Handdesinfektionsmittel wird ausschließlich durch die Lehrkraft auf Verlangen der Schülerinnen und Schüler direkt angewendet. Desinfektionsmittel darf den Schülerinnen oder Schülern nicht übergeben werden.
Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID-19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Alle 20 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster über mindestens 5 Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.
Jede Kohorte hat in den jeweiligen Pausen einen eigenen zugewiesen Bereich und trifft nicht auf andere Kohorten. Auf dem Weg in die Pause wird die Mund-Nasenbedeckung getragen und die Aufbewahrungsbox mitgenommen. Nach dem Verlassen des Gebäudes kann die Maske abgenommen werden und wird während der Pause in der Box aufbewahrt.
Die Aufsicht führende Lehrkraft achtet in den Pausen neben den bisherigen Aufgaben verstärkt auf den Verbleib auf den zugewiesenen Pausenflächen.
Auf dem Rückweg in die Klasse wird die Maske wieder aufgesetzt.
Es dürfen jeweils zwei Schüler die Toiletten benutzen. Vor den Toiletten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern, Markierungen auf dem Boden weisen darauf hin.
Das Schulgebäude wird täglich gereinigt. Neben den normalen Reinigungsarbeiten erfolgt
insbesondere eine verstärkte Reinigung von Oberflächen (Türgriffe, Handläufe etc.).
Beim Mittagessen werden die verschiedenen Kohorten räumlich und zeitlich voneinander getrennt.
Die Klassen 3 und 4 bekommen in der Mensa und die Klassen 1 und 2 im Klassenraum entsprechend der vorgegebenen Hygienevorgaben ihr Mittagessen. Es werden keine offenen Getränke ausgeschenkt.
Obwohl eine Übertragung des COVID-19-Virus über kontaminierte Lebensmittel unwahr- scheinlich ist, soll das Verteilen von Lebensmitteln an Dritte, z. B. anlässlich von Geburtstagen, aus hygienischen Gründen auf einzeln abgepackte Fertigprodukte beschränkt werden.
Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassenverband statt.
Schulsport sollte unter Beachtung der Witterungsbedingungen bevorzugt im Freien durchgeführt werden, da so das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch reduziert wird.
Nach der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, die mit den Händen berührt werden, sind am Ende des Unterrichts die Hände gründlich zu waschen.
Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen oder erfordern, wie z. B. Ringen, Judo, Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner- und Gruppenakrobatik, Wasserball und Rettungsschwimmübungen, bleiben weiterhin untersagt.
Bewegtes Lernen für die Klassen 1 + 2 wird unter Beachtung der Hygieneregeln angeboten. Die Musikschule hat hierfür ein Hygienekonzept vorgelegt.
Chorsingen oder dialogische Sprechübungen dürfen aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos durch vermehrte Tröpfchenfreisetzung und Aerosolbildung in Räumlichkeiten nicht stattfinden. Chorsingen unter freiem Himmel ist unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nicht stattfinden.
An erster Stelle steht immer die Sicherheit der Ersthelfenden. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gewahrt werden. Zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos für die Ersthelfenden und die hilfebedürftige Person sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wenn direkter körperlicher Kontakt nötig ist, sollen Ersthelfende Einmalhandschuhe tragen.
Nach der Erste-Hilfe-Leistung sollten die Hände gründlich gewaschen und optimaler Weise ergänzend desinfiziert werden.
Zentral in der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten.
Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist vor allem Folgendes zu beachten:
Verschlechtert sich die Infektionslage in der Region, wird vom Gesundheitsamt die Veränderung des Hygienekonzeptes festgelegt (Szenario B oder C, siehe Anlage).
Wir hoffen und wünschen uns, dass die getroffenen Regelungen zum Schutze aller an der Schule tätigen Personen sorgfältig und gewissenhaft umgesetzt werden. Jeder, der bewusst und wiederholt gegen diese Regeln verstößt, kann umgehend vom Unterricht ausgeschlossen werden, damit er/sie andere nicht weiter gefährden kann.
Die Schulleitung (Stand: 26.10.2020)
Hier geht es zur Ergänzung des Hygieneplans für den Sportunterricht.
Den aktuellen Rahmen-Hygieneplan des Niedersächsischen Kultusministeriums finden sie unten als PDF Datei oder hier dem link folgen:
Rahmenhygieneplan Schule Niedersachsen
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2021-11-11 Rahmenhygieneplan (268 kB) |
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Hygieneanweisungen für Kinder Corona (89 kB) |
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Hygieneplan Ergänzung Sport 29.06.2020 (112 kB) |
Grundschule Ramelsloh
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Fax: 04105-55-2698
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